Urteil Beschwer
Schlagworte
Beschwer; Eigentümerbeschluß; Ungültigerklärung; Rechtsmittelbeschwer; Anfechtung
Leitsätze
1. Maßgebend für den Wert des Beschwerdegegenstands bei einer Beschwerde, die sich gegen die Abweisung des Antrags auf Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses richtet, ist grundsätzlich die anteilige Verpflichtung zur Kostentragung, die sich aus dem Eigentümerbeschluß für den Beschwerdeführer ergibt.
2. Offen bleibt, ob und unter welchen Voraussetzungen die Gefahr einer gesamtschuldnerischen Inanspruchnahme des Beschwerdeführers im Außenverhältnis etwa bei einem Eigentümerbeschluß über die Verwaltervergütung oder die Vergabe von Instandsetzungsarbeiten eine höhere Beschwer begründen kann.
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