Urteil Beschränkung des Vollstreckungsauftrages bei Vermieterpfandrecht
Schlagworte
Beschränkung des Vollstreckungsauftrages bei Vermieterpfandrecht; Räumung
Leitsatz
Der Vermieter, der an Gegenständen, die sich in dem herauszugebenden Objekt befinden, ein Vermieterpfandrecht geltend macht, kann seinen Vollstreckungsauftrag dahin beschränken, diese Gegenstände nicht zu entfernen. (Leitsatz der Redaktion)
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