Urteil Beschränkung des Kündigungsrechts bei Staffelmiete


Schlagworte

Beschränkung des Kündigungsrechts bei Staffelmiete

Leitsatz

1. Zur Beschränkung des Kündigungsrechts des Mieters entgegen § 10 Abs. 2 Satz 6 MHG.

2. Eine Beschränkung des Kündigungsrechts des Mieters (§ 10 Abs. 2 Satz 6 MHG) liegt auch dann vor, wenn bei einer abgeschlossenen Staffelmietvereinbarung für einen Zeitraum von mehr als vier Jahren die Kündigung nur für einen jährlichen Termin möglich ist. (zu 2. Leitsatz der Redaktion)

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