Urteil Beschränkung der Tierhaltung durch Mehrheitsbeschluß/Hausordnung


Schlagworte

Beschränkung der Tierhaltung durch Mehrheitsbeschluß/Hausordnung

Leitsatz

Eine von den Wohnungseigentümern mehrheitlich beschlossene oder in einer Hausordnung enthaltene Beschränkung der Haustierhaltung (hier: ein Hund oder drei Katzen je Wohnung) stellt keine willkürliche und das Sondereigentum unangemessen beeinträchtigende Gebrauchsregelung dar.

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