Urteil Beschränkung der Klagebefugnis des Zwangsverwalters nach Aufhebungsbeschluß
Schlagworte
Beschränkung der Klagebefugnis des Zwangsverwalters nach Aufhebungsbeschluß
Leitsätze
a) Der Anspruch auf Ersatz schuldhaft nicht gezogener Nutzungen unterfällt nicht der Beschlagnahme im Wege der Zwangsverwaltung.
b) Die Befugnis des Zwangsverwalters, auch solche Ansprüche zu verfolgen, die sich aus einer rechtsgrundlosen Benutzung der der Zwangsverwaltung unterliegenden Sache sowie der Verletzung von Besitzrechten ergeben, erlischt, wenn die Zwangsverwaltung nach Erteilung des Zuschlags im Wege der Zwangsversteigerung aufgehoben wird.
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