Urteil Beschränkung der Befugnisse des Zwangsverwalters auf Bestands­erhaltung


Schlagworte

Beschränkung der Befugnisse des Zwangsverwalters auf Bestands­erhaltung; Umbau; Modernisierung; Zwangsverwaltung

Leitsatz

Das Vorhaben des Zwangsverwalters, ein beschlagnahmtes Gebäude durch Umbau nachhaltig zu verändern oder in die vom Schuldner dem Objekt zugedachte Nutzung in einer Weise einzugreifen, die die wirtschaftliche Beschaffenheit des Grundstücks in ihrem Gesamtcharakter berührt, ist durch das Vollstreckungsgericht nicht genehmigungsfähig.

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