Urteil Beschränkung der Befugnisse des Zwangsverwalters auf Bestandserhaltung
Schlagworte
Beschränkung der Befugnisse des Zwangsverwalters auf Bestandserhaltung; Umbau; Modernisierung; Zwangsverwaltung
Leitsatz
Das Vorhaben des Zwangsverwalters, ein beschlagnahmtes Gebäude durch Umbau nachhaltig zu verändern oder in die vom Schuldner dem Objekt zugedachte Nutzung in einer Weise einzugreifen, die die wirtschaftliche Beschaffenheit des Grundstücks in ihrem Gesamtcharakter berührt, ist durch das Vollstreckungsgericht nicht genehmigungsfähig.
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