Urteil Beschränkter Baukostenzuschuß bei Fernwärmeversorgung
Schlagworte
Beschränkter Baukostenzuschuß bei Fernwärmeversorgung
Leitsatz
Werden die AVB FernwärmeV in den Wärmeversorgungsvertrag einbezogen, beschränkt § 9 Abs. 1 Satz 2 den vom Wärmeversorgungsunternehmen erhobenen Baukostenzuschuß auf 70 % der Baukosten. Etwaige Überzahlungen können von dem in den Vertrag eingetretenen Unternehmen aus ungerechtfertigter Bereicherung zurück verlangt werden.
(Leitsatz der Redaktion)
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