Urteil beschlußunfähige Wohnungseigentümerversammlung
Schlagworte
beschlußunfähige Wohnungseigentümerversammlung
Leitsatz
Eine Wohnungseigentümerversammlung, die durch gespaltenen, gegeneinander arbeitenden Vorsitz und gegensätzliches, manipuliertes Abstimmungsverhalten zweier Wohnungseigentümergruppen jede Grundlage für eine geordnete Verhandlung der Tagesordnung verliert, kann keine wirksamen Beschlüsse fassen; sie sind auf rechtzeitige Anfechtung für ungültig zu erklären.
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