Urteil Beschlüsse einer von Unzuständigen einberufenen Eigentümerversammlung, Einladungsmangel
Schlagworte
Beschlüsse einer von Unzuständigen einberufenen Eigentümerversammlung, Einladungsmangel
Leitsätze
1. Beschlüsse, die auf einer Versammlung gefasst werden, zu der ein nicht ermächtigter Eigentümer eingeladen hat, sind nicht nichtig.
2. Alleine auf die nicht innerhalb der Anfechtungsfrist erfolgte Protokollversendung kann ein Wiedereinsetzungsantrag nicht mit Erfolg gestützt werden. Der Kläger muss sich vielmehr um Einsicht in die Beschluss-Sammlung oder des Protokolls bemühen.
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