Urteil Beschlussanfechtungsklage


Schlagworte

Beschlussanfechtungsklage; Untergemeinschaften; Beschlusskompetenz; Klageerweiterung; Gemeinschaftsordnung; Stimmrechtsausschluss der übrigen Wohnungseigentümer

Leitsatz

Auch wenn WEG-Untergemeinschaften eine Beschlusskompetenz besitzen, ist die Anfechtungsklage dennoch gegen alle übrigen Wohnungseigentümer zu richten. Hat das AG unterlassen, den Hinweis auf eine mögliche Klageerweiterung zu geben, kann diese noch vor dem LG nachgeholt werden.

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