Urteil Beschluß über "Ausfrieren" des einzelnen Wohnungseigentümers wirksam
Schlagworte
Beschluß über "Ausfrieren" des einzelnen Wohnungseigentümers wirksam; Versorgungssperre; Ermächtigung für einzelne Wohnungseigentümer
Leitsätze
1. Der bestandskräftige Beschluß der Wohnungseigentümer, einzelne Mitglieder der Gemeinschaft allgemein zur Geltendmachung von Forderungen der Gemeinschaft zu ermächtigen, ist wirksam. 2. Der nachhaltige Zahlungsrückstand des Mitglieds einer nicht rechtsfähigen Gemeinschaft berechtigt deren Mitglieder zur Verhängung einer Versorgungssperre.
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