Urteil Beschluß
Schlagworte
Beschluß; Mehrhausanlage; Verwaltungseinheit; bauliche Veränderung
Leitsatz
Über eine bauliche Veränderung an der "Verwaltungseinheit" einer Mehrhausanlage können die Eigentümer dieser Verwaltungseinheit ohne Ermächtigung in der Teilungserklärung nicht mit bindender Wirkung für die Miteigentümer anderer "Verwaltungseinheiten" beschließen. Ein solcher Beschluß ist gegenüber diesen Miteigentümern nichtig.
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