Urteil Beschluß
Schlagworte
Beschluß; Eigentümerversammlung; Wirtschaftsplan; Aufstellung; Verwaltungsbeirat; Übertragung
Leitsatz
Ein Beschluß der Wohnungseigentümerversammlung, die Aufstellung des Wirtschaftsplanes dem Verwaltungsbeirat zu übertragen, ist nicht nichtig. Denn die Zuständigkeitsregelung in § 28 Abs. 5 WEG ist disponibles Recht. Ein vom Verwaltungsbeirat beschlossener Wirtschaftsplan aufgrund unangefochtener Ermächtigung durch die Wohnungseigentümerversammlung begründet Zahlungsansprüche gegen die einzelnen Wohnungseigentümer.
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