Urteil Beschluß


Schlagworte

Beschluß; Jahresabrechnung; Einzelabrechnung; Nichtigkeit; Bestandskraft; Verwalter; Vereinbarung; Anfechtung

Leitsatz

Im Beschlußanfechtungsverfahren zur Jahresgesamt- und zur Einzelabrechnung kann Klarheit über die Frage erreicht werden, ob die Abrechnungsbeschlüsse in Widerspruch zu einer Vereinbarung stehen, die ein Wohnungseigentümer mit dem Verwalter getroffen hat. Sind die Beschlüsse mangels Anfechtung bestandskräftig geworden, ist eine Fehlerhaftigkeit für den Zahlungsanspruch unschädlich.

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