Urteil Beschaffenheitszuschlag, Hausflur, Treppenraum, Grundmietenverordnung, Mieterhöhung
Schlagworte
Beschaffenheitszuschlag, Hausflur, Treppenraum, Grundmietenverordnung, Mieterhöhung
Leitsatz
Einen Beschaffenheitszuschlag für schadenfreie Hausflure oder Treppenräume kann der Vermieter nur erheben, wenn solche außerhalb derjenigen Wohnfläche vorhanden sind, welche schon Gegenstand der allgemeinen Mieterhöhung nach § 1 2. GrundMV ist.
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