Urteil Beschädigung des Treppenhauses
Schlagworte
Beschädigung des Treppenhauses; Verjährung des Ersatzanspruchs; Positive Vertragsverletzung; mitvermietete Hausteile; Treppenhaus, Beschädigung; Schadensersatz, Verjährungsfrist; Teppichboden; Durchlauferhitzer
Leitsatz
Auch Ersatzansprüche des Vermieters wegen Beschädigung des von dem Mieter mitbenutzten Treppenhauses unterliegen der kurzen Verjährungsfrist des § 558 BGB.
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