Urteil besatzungsrechtliche Enteignung


Schlagworte

besatzungsrechtliche Enteignung; besatzungshoheitliche Enteignung; Verfassungsverstoß; Willkürverbot

Leitsätze

1. Die Beurteilung der Frage, ob die Enteignung eines Unternehmens auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage erfolgt ist, gehört dem einfachen Recht an und berührt nicht die sächsische Verfassung.

2. Ein verfassungsrechtlich erheblicher Verstoß gegen das Willkürverbot liegt nur dann vor, wenn sich das Ergebnis der Prüfung so weit von den Rechtsnormen entfernt, daß es bei verständiger Würdigung der Verfassung nicht mehr nachvollziehbar erscheint und offensichtlich unhaltbar ist.

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