Urteil Besatzungshoheitliche Enteignung


Schlagworte

Besatzungshoheitliche Enteignung; Enteignungsverbot; Berechtigtenfeststel-lung; Beschlagnahme; Beschlagnahmeverbot; Inkrafttreten; Veröffentlichung; Verkündung; Sequestrierung

Leitsätze

Der Befehl Nr. 64 der sowjetischen Militäradministration vom 17. April 1948 enthielt in Nummer 5 das Verbot, nach dessen Inkrafttreten auf der Grundlage des Befehls Nr. 124 Vermögenswerte zu sequestrieren und bisher nicht sequestrierte Vermögenswerte zu enteignen. Die Kenntnisnahme vorgelegter Enteignungslisten durch die sowjetische Besatzungsmacht beinhaltet keine nachträgliche Freigabe der enteigneten Vermögenswerte vom Sequestrierungsverbot nach Nummer 5 des SMAD-Befehls Nr. 64.

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