Urteil besatzungshoheitliche Enteignung
Schlagworte
besatzungshoheitliche Enteignung; Beschlagnahme; Zuordnungszusammenhang; Berliner Liste 3; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss
Leitsatz
Der Ausschluß der Rückerstattung eines in "Liste 3" geführten Grundstücks setzt im Falle einer nach dem 7. Oktober 1949 beschlossenen Enteignung voraus, daß diese Maßnahme noch objektiv der Verantwortung der Besatzungsmacht zuzurechnen ist.
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