Urteil besatzungshoheitliche Enteignung


Schlagworte

besatzungshoheitliche Enteignung; Beschlagnahme; Zuordnungszusammenhang; Berliner Liste 3; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss

Leitsatz

Der Ausschluß der Rückerstattung eines in "Liste 3" geführten Grundstücks setzt im Falle einer nach dem 7. Oktober 1949 beschlossenen Enteignung voraus, daß diese Maßnahme noch objektiv der Verantwortung der Besatzungsmacht zuzurechnen ist.

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