Urteil besatzungshoheitliche Enteignung
Schlagworte
besatzungshoheitliche Enteignung; Berliner Liste 3; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss
Leitsatz
Enteignungen aufgrund der Liste 3 in Berlin beruhen auf besatzungshoheitlicher Grundlage (a. A. VG Berlin, 21. Kammer, ZOV 1993, 116).
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