Urteil Berufungszulässigkeit in vermögensrechtlichen Streitigkeiten
Schlagworte
Berufungszulässigkeit in vermögensrechtlichen Streitigkeiten
Leitsatz
Die Berufung an das OVG, hier BezG, ist unzulässig, soweit mit dem Rechtsmittel die Gewährleistung der Beteiligung am Verfahren verlangt wird.
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