Urteil Berufungsverfahren und neues Beweisprozeßrecht
Schlagworte
Berufungsverfahren und neues Beweisprozeßrecht; Berufungsverfahren nach der Zivilprozeßreform
Leitsatz
Finden für ein Berufungsverfahren die am 31. Dezember 2001 geltenden Vorschriften Anwendung, bedarf es im Berufungsurteil auch dann einer Darstellung des Tatbestandes nach § 543 a. F. ZPO, wenn das Revisionsverfahren nach dem ab 1. Januar 2002 geltenden Prozeßrecht durchzuführen ist.
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