Urteil Berufungseinlegung trotz Nichtzulassung der Berufung durch Amtsgericht


Schlagworte

Berufungseinlegung trotz Nichtzulassung der Berufung durch Amtsgericht

Leitsatz

Lässt das Amtsgericht die Berufung gegen das verkündete Urteil nicht zu und legt die unterlegene Partei dagegen Verfassungsbeschwerde ein, muss sie gleichzeitig auch Berufung einlegen und nach § 148 ZPO Aussetzung des Verfahrens beantragen. Legt die Partei erst nach erfolgreicher Verfassungsbeschwerde und dadurch veranlasster Zulassung der Berufung jetzt Berufung ein, ist diese verfristet.

(Leitsatz der Redaktion)

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