Urteil Berufungseinlegung bei zwei unterschiedlichen Gerichten


Schlagworte

Berufungseinlegung bei zwei unterschiedlichen Gerichten

Leitsatz

Wird die Berufung sowohl bei einem unzuständigen als auch bei einem zuständigen Gericht eingelegt, handelt es sich gleichwohl nur um ein Rechtsmittel, über das nur einheitlich entschieden werden kann.

(Leitsatz der Redaktion)

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