Urteil Berufungsanträge und Tatbestand im Berufungsurteil
Schlagworte
Berufungsanträge und Tatbestand im Berufungsurteil
Leitsätze
1. Zu den Anforderungen an ein Berufungsurteil, gegen das die Nichtzulassungsbeschwerde stattfindet.
2. Zur Notwendigkeit eines Tatbestandes in einem der Nichtzulassungsbeschwerde unterliegenden Berufungsurteil, für das nach § 26 Nr. 5 EGZPO die am 31. Dezember 2001 geltenden Vorschriften der Zivilprozeßordnung weitergelten.
3. Ein Berufungsurteil nach § 540 ZPO n. F., in dem die Revision zugelassen wird bzw. gegen das die Nichtzulassungsbeschwerde nach § 544 ZPO n. F. zulässig ist (§ 26 Nr. 8 EGZPO), muß erkennen lassen, was der Berufungskläger mit seinem Rechtsmittel erstrebt hat. Darüber hinaus müssen die tatbestandlichen Darstellungen in den Gründen des Berufungsurteils ausreichen, um eine revisionsrechtliche Überprüfung zu ermöglichen. Das gilt auch dann, wenn sich das Berufungsverfahren noch nach altem Recht (§ 543 ZPO a. F.) richtet, im Rahmen der zugelassenen Revision bzw. bei Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde neues Verfahrensrecht anzuwenden ist.
(Leitsatz zu 3 von der Redaktion)
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