Urteil Berufung


Schlagworte

Berufung; Beschwer; Hundehaltung; Affektionsinteresse; Divergenzberufung

Leitsätze

Die Beschwer im Streit um Hundehaltung in der Mietwohnung bemißt sich regelmäßig nach den fiktiven Kosten der zusätzlichen Abnutzung; ein Affektionsinteresse ist nicht zu berücksichtigen.

Die Divergenzberufung kann nicht auf Abweichung von einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bezogen werden.

Die Abweichung von einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ersetzt nicht die fehlende Berufungsbeschwer.

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