Urteil Berufliche Rehabilitierung


Schlagworte

Berufliche Rehabilitierung; Ausschlussgrund der Stasispitzeltätigkeit; Drittschädigung

Leitsätze

1. Eine freiwillige Spitzeltätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR unter Inkaufnahme einer Drittschädigung begründet im Regelfall einen Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit.

2. Ausreichend ist, dass die konkreten Handlungen des Betroffenen geeignet waren, Dritte einer solchen Verfolgung auszusetzen.

(Leitsätze der Entscheidung entnommen)

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