Urteil Berufliche Rehabilitierung
Schlagworte
Berufliche Rehabilitierung; Eigenkündigung des Arbeitsverhältnisses zur Erleichterung der Anreise
Leitsatz
Bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Eigenkündigung liegt ein rehabilitierungsfähiger Eingriff in den Beruf nur vor, wenn der Betroffene damit einer von Arbeitgeberseite drohenden, politisch motivierten Kündigung oder einer sonstigen Maßnahme im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 4 BerRehaG zuvorkommen wollte, die seine politische Benachteiligung bezweckte.
(Leitsatz der Redaktion)
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