Urteil Berufliche Rehabilitierung
Schlagworte
Berufliche Rehabilitierung; Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung; Rehabilitierung; Verfolgungsmaßnahme; Divergenz
Leitsatz
Die Nichtzulassung zum Studium in der DDR ist beim Fehlen von Umständen, die eine individuelle, über die systembedingte Reglementierung der Berufswahl hinausgehende, politisch motivierte Benachteiligung im Beruf oder in der Ausbildung erkennen lassen, als nicht rehabilitierungsfähig anzusehen.
(Leitsatz der Entscheidung entnommen)
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