Urteil berufliche Rehabilitierung
Schlagworte
berufliche Rehabilitierung; Verfolgungszeit; gleichwertige Berufsausübung; Abstieg
Leitsätze
Mit der Möglichkeit, einen sozial gleichwertigen Beruf auszuüben, endet die nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz anerkennungsfähige Verfolgungszeit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 BerRehaG (Bestätigung des Urteils vom 12. Februar 1998 - BVerwG 3 C 25.97 - = ZOV 1998, 278).
Für die Auslegung des Begriffs "sozial gleichwertiger Beruf" kann auf die Rechtsprechung zu § 30 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a Bundesversorgungsgesetz zurückgegriffen werden. Hiernach ist in der Regel ab einer Einkommenseinbuße von etwa 20 v. H. davon auszugehen, daß ein sozialer Abstieg vorliegt, und die soziale Gleichwertigkeit zu verneinen ist.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?