Urteil Berufliche Rehabilitierung
Schlagworte
Berufliche Rehabilitierung; Exmatrikulation; Verfolgungsmaßnahme; Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung; Studienumlenkung; Verfahrensmangel; Verfahrensrüge
Leitsatz
Die berufliche "Umlenkung" ohne das Hinzutreten weiterer Umstände, die eine individuelle, über die systembedingte Reglementierung der Berufswahl hinausgehende, politisch motivierte Benachteiligung im Beruf oder in der Ausbildung erkennen lassen, ist als nicht rehabilitierungsfähiges allgemeines DDR-Schicksal anzusehen.
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