Urteil Berufliche Rehabilitierung


Schlagworte

Berufliche Rehabilitierung; Exmatrikulation; Verfolgungsmaßnahme; Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung; Studienumlenkung; Verfahrensmangel; Verfahrensrüge

Leitsatz

Die berufliche "Umlenkung" ohne das Hinzutreten weiterer Umstände, die eine individuelle, über die systembedingte Reglementierung der Berufswahl hinausgehende, politisch motivierte Benachteiligung im Beruf oder in der Ausbildung erkennen lassen, ist als nicht rehabilitierungsfähiges allgemeines DDR-Schicksal anzusehen.

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