Urteil berufliche Rehabilitation
Schlagworte
berufliche Rehabilitation; berufsbezogene Schul- oder Hochschulausbildung
Leitsätze
Die Versagung einer begabungsgerechten Schul- oder Hochschulausbildung in der DDR aus politischen Gründen begründet allein keinen Anspruch auf berufliche Rehabilitation im Sinne von § 1 Abs. 1 BerRehaG. Die Beschränkung der "verfolgten Schüler" auf bevorzugte berufliche Fortbildung und Umschulung ist mit Art. 17 Einigungsvertrag und Art. 3 GG vereinbar.
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