Urteil Berufliche Rehabilitierung wegen der Aufhebung des Arbeitsverhältnisses
Schlagworte
Berufliche Rehabilitierung wegen der Aufhebung des Arbeitsverhältnisses
Leitsatz
Eine Klage auf Leistungen nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz ist bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes (wenn der Verfolgte selbst gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen oder in schwerwiegendem Maße seine Stellung zum eigenen Vorteil oder zum Nachteil anderer missbraucht hat) unabhängig davon abzuweisen, ob der Kläger politischer Verfolgung ausgesetzt war.
(Leitsatz der Redaktion)
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