Urteil Berliner Räumung
Schlagworte
Berliner Räumung; kein Prüfungsrecht des Gerichtsvollziehers, welche Gegenstände dem Vermieterpfandrecht nicht unterliegen
Leitsatz
Hat der Räumungsgläubiger das Vermieterpfandrecht an allen sich in der Wohnung befindlichen Gegenständen geltend gemacht, darf der Gerichtsvollzieher nicht prüfen, ob das Vermieterpfandrecht tatsächlich an den Gegenständen besteht.
(Leitsatz der Redaktion)
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