Urteil Berliner Mietspiegel/Wohnungsgröße
Schlagworte
Berliner Mietspiegel/Wohnungsgröße; Mieterhöhung/Wohnungsgröße; Wohnungsgröße/Berechnung bei Mieterhöhung nach Berliner Mietspiegel; DIN 283/Grundlage für Berechnung der Wohnungsgröße; Dachterrasse/bei Wohnungsgröße nicht zu berücksichtigen; Wohnfläche/Berechnung nach DIN 283; Wohnfläche/Nichtberücksichtigung des Dachterrassenplatzes
Leitsatz
Die für die Berechnung einer Mieterhöhung nach § 2 MHG maßgebliche Wohnungsgröße wird nicht nach den Vorschriften der II. BV ermittelt, sondern nach der DIN 283.
Nach der DIN 283 ist ein Dachterrassenplatz nicht bei der Ermittlung der Wohnfläche zu berücksichtigen.
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