Urteil Berliner Mietspiegel, Spanneneinordnung - Wohnfläche - (Neuberechnung)
Schlagworte
Berliner Mietspiegel, Spanneneinordnung - Wohnfläche - (Neuberechnung); Berliner Mietspiegel, Mieterhöhung; Mieterhöhung, Berliner Mietspiegel; Spanneneinordnung, Wohnfläche; Wohnfläche, Neuberechnung für Mieterhöhung; Mietvertrag, Angabe der Wohnfläche verbindlich für Mieterhöhung; Mieterhöhung, Neuberechnung der Wohnfläche; Mieterhöhung, Verbindlichkeit der vertraglich vereinbarten Wohnfläche
Leitsatz
Für die Einordnung in den Mietspiegel ist die im Vertrag angegebene Wohnfläche jedenfalls dann maßgeblich, wenn dem Mieter die Neuberechnung nicht vorher mitgeteilt wurde und die Neuberechnung in sich widersprüchlich ist.
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