Urteil Berliner Mietspiegel, ortsübliche Vergleichsmiete - Auskunftsanspruch


Schlagworte

Berliner Mietspiegel, ortsübliche Vergleichsmiete - Auskunftsanspruch; Rückzahlungsanspruch; Berliner Mietspiegel, ortsübliche Vergleichsmiete; ortsübliche Vergleichsmiete, Berliner Mietspiegel; Auskunftsanspruch, über preisrechtlich zulässige Miete; Auskunftsanspruch, nach dem 1.1.1988; Sachverständigengutachten, Berliner Mietspiegel; Berliner Mietspiegel, Sachverständigengutachten; Rückzahlungsanspruch, preisrechtlich unzulässige Miete; preisrechtlich unzulässige Miete, Rückzahlungsanspruch; Rückzahlungsanspruch, Verjährung

Leitsätze

1. Der Berliner Mietspiegel ist im Rahmen freier richterlicher Beweiswürdigung für die Prüfung der Begründetheit einer vom Vermieter verlangten Mieterhöhung heranzuziehen; er gibt für die weitaus überwiegende Zahl aller betroffenen Mietverhältnisse die ortsübliche Vergleichsmiete wieder.

2. Für einzelne Wohnungen kann die ortsübliche Miete aufgrund besonderer Merkmale und Umstände aber durchaus über den im Berliner Mietspiegel angegebenen Höchstmietbeträgen liegen.

3. Der Mieter hat Anspruch auf Auskunft über die bisher preisrechtlich zulässige Miete. 4. Zum Anspruch auf Rückzahlung überhöhten Mietzinses aus der Zeit vor dem 1. Januar 1988; Verjährungsproblematik.

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