Urteil Berliner Mietspiegel/Orientierungshilfe - Wohnumfeld
Schlagworte
Berliner Mietspiegel/Orientierungshilfe - Wohnumfeld; Berliner Mietspiegel/Orientierungshilfe; Warmwasser/Fehlen als wohnwertminderndes Merkmal; Buslinie/kein wohnwerterhöhendes Merkmal; Einzelhandelsgeschäfte/kein wohnwerterhöhendes Merkmal; Orientierungshilfe/Berliner Mietspiegel; Elektrosteigeleitung/verstärkte als wohnwerterhöhendes Merkmal; Wohnumfeld/Buslinie; Wohnumfeld/Einzelhandelsgeschäfte; Küche/fehlende Warmwasserbereitung als wohnwertminderndes Merkmal; Wohnanlage/verstärkte Elektrosteigeleitung als wohnwerterhöhendes Merkmal; Wohnräume/gut belichtet oder besonnt als wohnwerterhöhendes Merkmal
Leitsatz
1. Auch in einer einfachen Wohnlage liegt eine Wohnwertminderung vor, wenn Warmwasser nicht jederzeit sofort zur Verfügung steht, sondern erst durch Anheizen eines Ofens zubereitet werden muß.
2. Das Vorhandensein einer Buslinie vor dem Hause stellt verkehrsmäßig eine normale Anbindung in einer Großstadt dar.
3. Das Vorhandensein von Einzelhandelsgeschäften, welche im Umkreis von 5 Minuten zu Fuß zu erreichen sind, stellt keine gute, sondern eine normale Einkaufsmöglichkeit dar.
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