Urteil Berliner Mietspiegel/Orientierungshilfe - Wohnanlage und Wohnumfeld
Schlagworte
Berliner Mietspiegel/Orientierungshilfe - Wohnanlage und Wohnumfeld; Mieterhöhung/Berliner Mietspiegel; Berliner Mietspiegel/Mieterhöhung; Orientierungshilfe/zum Berliner Mietspiegel als Schätzungsgrundlage; Mietspiegel als Schätzungsgrundlage; Warmwasserbereitung/fehlende als wohnwertminderndes Merkmal; Treppenhaus/renovierungsbedürftiges als wohnwertminderndes Merkmal; Gegensprechanlage/als wohnwerterhöhendes Merkmal; Mittelwert/Berliner Mietspiegel; Bad/fehlende Warmwasserbereitung als Wohnwertminderungsmerkmal; Küche/fehlende Warmwasserbereitung als wohnwertminderndes Merkmal; Wohnanlage/Renovierungsbedürftigkeit des Treppenhauses als Wohnwertminderungsmerkmal; Wohnanlage/unzureichende Wärmedämmung als wohnwertminderndes Merkmal; Wohnumfeld/gute Verkehrsverbindungen als wohnwerterhöhendes Merkmal; Wohnumfeld/gute Einkaufsmöglichkeiten als wohnwerterhöhendes Merkmal
Leitsatz
Die gerichtliche Heranziehung des Berliner Mietspiegels zur Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete beruht auf sinngemäßer Anwendung des § 287 Abs. 2 ZPO.
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