Urteil Berliner Mietspiegel/Orientierungshilfe - Wanne/Dusche
Schlagworte
Berliner Mietspiegel/Orientierungshilfe - Wanne/Dusche; Mieterhöhung/Berliner Mietspiegel; Berliner Mietspiegel/Mieterhöhung; Orientierungshilfe/Berliner Mietspiegel; Bad/Wanne zusätzliche Dusche als wohnwerterhöhendes Merkmal; Wanne neben getrennter Dusche/wohnwerterhöhendes Merkmal; Dusche/getrennt neben Wanne als wohnwerterhöhendes Merkmal; Steigeleitung/verstärkte als wohnwerterhöhendes Merkmal; Gegensprechanlage/als wohnwerterhöhendes Merkmal; Gemeinschaftsantenne/als wohnwerterhöhendes Merkmal; Verkehrsverbindungen/als wohnwerterhöhendes Merkmal; Grünanlage/als wohnwerterhöhendes Merkmal; Mietereinbauten/kein wohnwerterhöhendes Merkmal
Leitsatz
Zur Anwendung des Berliner Mietspiegels und dessen Orientierungshilfe zur Spanneneinordnung:
Gruppe 1 (Bad/WC): Ein wohnwerterhöhendes Merkmal liegt vor, wenn neben der Wanne eine davon getrennte Dusche vorhanden ist.
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