Urteil Berliner Mietspiegel, Orientierungshilfe - Terrazzofußboden, Fahrradkeller -
Schlagworte
Berliner Mietspiegel, Orientierungshilfe - Terrazzofußboden, Fahrradkeller -; Mieterhöhung, Berliner Mietspiegel; Berliner Mietspiegel, Mieterhöhung; Orientierungshilfe, Berliner Mietspiegel; Gäste-WC, wohnwerterhöhendes Merkmal; Fliesen, wohnwerterhöhendes Merkmal; Einbauwanne, wohnwerterhöhendes Merkmal; Terrazzofußboden, wohnwerterhöhendes Merkmal; Küche, Terrazzofußboden als wohnwerterhöhendes Merkmal; Parkettfußboden, wohnwerterhöhendes Merkmal; Wohnräume, gut besonnte Wohnräume als wohnwerterhöhendes Merkmal; Keller, fehlender als wohnwertminderndes Merkmal; Kabelanschluß, wohnwerterhöhendes Merkmal; Gegensprechanlage, wohnwerterhöhendes Merkmal; Personenaufzug, wohnwerterhöhendes Merkmal; Mängel, behebbare kein wohnwertminderndes Merkmal; Geräuschbelästigungen (Gewerbe), wohnwertminderndes Merkmal; Park, wohnwerterhöhendes Merkmal; Verkehrslärm, wohnwertminderndes Merkmal; Fahrradkeller, fehlender kein wohnwertminderndes Merkmal
Leitsatz
Die Orientierungshilfe des Berliner Mietspiegels ist nicht buchstabengetreu anzuwenden.
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