Urteil Berliner Mietspiegel, Orientierungshilfe - beheiztes Treppenhaus -
Schlagworte
Berliner Mietspiegel, Orientierungshilfe - beheiztes Treppenhaus -; Mieterhöhung, Berliner Mietspiegel; Orientierungshilfe, Berliner Mietspiegel; Wohnanlage, verstärkte Elektrosteigeleitung als wohnwerterhöhendes Merkmal; Elektrosteigeleitung, verstärkte als wohnwerterhöhendes Merkmal; Berliner Mietspiegel, Mieterhöhung; beheiztes Treppenhaus, kein wohnwerterhöhendes Merkmal; Wertverbesserungszuschlag, Bestandteil der Ausgangsmiete; Wohnanlage, Treppenhaus (beheiztes) kein wohnwerterhöhendes Merkmal; Ausgangsmiete, Wertverbesserungszuschlag als Bestandteil; Modernisierungszuschlag, als Bestandteil der Ausgangsmiete (Mieterhöhung)
Leitsätze
1. Ein beheiztes Treppenhaus ist kein wohnwerterhöhendes Merkmal im Sinne des § 2 MHG.
2. Auch Modernisierungen zählen als wohnwerterhöhendes Merkmal, selbst wenn für sie ein Wertverbesserungszuschlag gezahlt wird.
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