Urteil Berliner Mietspiegel, Orientierungshilfe
Schlagworte
Berliner Mietspiegel, Orientierungshilfe; Kochmaschine und Kohlebadeofen; Mieterhöhung, Berliner Mietspiegel; Berliner Mietspiegel, Mieterhöhung; Gemeinschaftsantenne, wohnwerterhöhendes Merkmal; Elektrosteigeleitung, verstärkte als wohnwerterhöhendes Merkmal; Bad, Kohlebadeofen als ausreichende Beheizung; Kohlebadeofen, kein wohnwertminderndes Merkmal; Küche, Kochmaschine als ausreichende Beheizung; Kochmaschine, kein wohnwertminderndes Merkmal; Küche, fehlende Warmwasserbereitung als wohnwertminderndes Merkmal; Mietereinrichtungen, kein wohnwerterhöhendes Merkmal; Mängel, behebbare kein wohnwertminderndes Merkmal; Küche, Wandfliesen als wohnwerterhöhendes Merkmal; Fliesen, in der Küche als wohnwerterhöhendes Merkmal; Wohnanlage, wohnwerterhöhende Merkmale
Leitsatz
Kochmaschine und Kohlebadeofen stellen vollwertige Heizmöglichkeiten im Sinne der Orientierungshilfe des Berliner Mietspiegel dar.
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