Urteil Berliner Mietspiegel/Orientierungshilfe
Schlagworte
Berliner Mietspiegel/Orientierungshilfe; Mieterhöhung/Berliner Mietspiegel; Orientierungshilfe/Berliner Mietspiegel
Leitsatz
Liegt die ortsübliche Vergleichsmiete für eine ehemals preisgebundene Berliner Altbauwohnung innerhalb eines Rasterfeldes des Berliner Mietspiegels, dann ist sie für die Einordnung innerhalb der dort angegebenen Preisspanne unter Berücksichtigung der einzelnen wohnwerterhöhenden und wohnwertmindernden Merkmale nach der Orientierungshilfe (Ziff. 6.1.1.) des Mietspiegels genauer zu ermitteln.
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