Urteil Berliner Mietspiegel/Orientierungshilfe


Schlagworte

Berliner Mietspiegel/Orientierungshilfe; Mieterhöhung/Berliner Mietspiegel; Orientierungshilfe/Berliner Mietspiegel

Leitsatz

Liegt die ortsübliche Vergleichsmiete für eine ehemals preisgebundene Berliner Altbauwohnung innerhalb eines Rasterfeldes des Berliner Mietspiegels, dann ist sie für die Einordnung innerhalb der dort angegebenen Preisspanne unter Berücksichtigung der einzelnen wohnwerterhöhenden und wohnwertmindernden Merkmale nach der Orientierungshilfe (Ziff. 6.1.1.) des Mietspiegels genauer zu ermitteln.

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