Urteil Berliner Mietspiegel/Orientierungshilfe
Schlagworte
Berliner Mietspiegel/Orientierungshilfe; Mieterhöhung/Berliner Mietspiegel; Berliner Mietspiegel/Mieterhöhung; Mieterhöhung/kein Sachverständigengutachten bei Berliner Mietspiegel; Sachverständigengutachten/Berliner Mietspiegel; Gasherd/kein wohnwerterhöhendes Merkmal; wohnwerterhöhendes Merkmal/Gasherd; Orientierungshilfe/Berliner Mietspiegel; Elektroherd/wohnwerterhöhendes Merkmal; wohnwerterhöhendes Merkmal/Elektroherd
Leitsatz
1. Ein vierflammiger Gasherd ist kein positives Wohnwertmerkmal, sondern der Normalzustand. Positiv wäre nur ein Elektroherd mit vier Platten und Backofen.
2. Die Einholung eines Sachverständigengutachtens wird in Erwägung des § 287 ZPO verworfen. Die Kosten stehen in keinem Verhältnis zum Streitgegenstand.
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