Urteil Berliner Mietspiegel, Orientierungshilfe
Schlagworte
Berliner Mietspiegel, Orientierungshilfe; Mieterkeller, Lage an Stadtautobahn; Mieterhöhung, Berliner Mietspiegel; Berliner Mietspiegel, Mieterhöhung; Mieterkeller, fehlender als wohnwertminderndes Merkmal; Wohnumfeld, Lage an der Stadtautobahn als wohnwertminderndes Merkmal; Verkehrslärm, durch Stadtautobahn als wohnwertminderndes Merkmal; Geräuschebeeinträchtigung, durch Bahngelände als wohnwertminderndes Merkmal; Bahngelände, Geräusche durch Bahngelände als wohnwertminderndes Merkmal; Kabelanschluß, kein wohnwerterhöhendes Merkmal bei Zahlung der Gebühr durch Mieter; Mängel, behebbare Mängel kein wohnwertminderndes Merkmal
Leitsätze
1. Zur Anwendung der Orientierungshilfe des Berliner Mietspiegels für Altbauwohnungen.
2. Fehlender Abstellraum oder Mieterkeller sowie Lage am Bahngelände und der Stadtautobahn als wohnwertminderndes Merkmal.
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