Urteil Berliner Mietspiegel/Mittelwert
Schlagworte
Berliner Mietspiegel/Mittelwert; Mieterhöhung/Berliner Mietspiegel; Berliner Mietspiegel/Mieterhöhung; Mittelwert/Berliner Mietspiegel; Darlegungslast/des Vermieters bei Mieterhöhung über Mittelwert des Berliner Mietspiegels; Balkon/werterhöhendes Merkmal; werterhöhendes Merkmal/Balkon; Lärmbelästigung/wohnwertminderndes Merkmal; gute Belichtung/wohnwerterhöhendes Merkmal; Spreenähe/wohnwerterhöhendes Merkmal
Leitsatz
1. Verlangt der Vermieter die Zustimmung zu einer Mieterhöhung, die über den Mittelwert des Berliner Mietspiegels hinausgeht, muß er auf Bestreiten des Mieters die wohnwerterhöhenden Merkmale darlegen.
2. Ein 3,68 qm großer Balkon ist kein wohnwerterhöhendes Merkmal.
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