Urteil Berliner Mietspiegel/Mittelwert


Schlagworte

Berliner Mietspiegel/Mittelwert; Berliner Mietspiegel/Mieterhöhung; Mieterhöhung/Berliner Mietspiegel; Mittelwert/Berliner Mietspiegel; Darlegungslast/des Vermieters bei Mieterhöhung über Mittelwert des Berliner Mietspiegels; Orientierungshilfe/des Berliner Mietspiegels als Spanneneinordnungsmerkmal; Spanneneinordnung/Orientierungshilfe

Leitsatz

1. Im Zustimmungsprozeß muß der klagende Vermieter - jedenfalls nach substantiiertem Bestreiten des Mieters - darlegen, daß und welche wohnwerterhöhende Merkmale vorliegen, die eine Eingruppierung der Wohnung in der oberen Spanne des Mietspiegelfeldes rechtfertigen.

2. Die Orientierungshilfe des Berliner Mietspiegels ist grundsätzlich ein taugliches Mittel zur Einordnung der Wohnung in den Spannenbereich des Mietspiegelfeldes.

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