Urteil Berliner Mietspiegel/Mittelwert
Schlagworte
Berliner Mietspiegel/Mittelwert; Berliner Mietspiegel/Mieterhöhung; Mieterhöhung/Berliner Mietspiegel; Mittelwert/Berliner Mietspiegel; Darlegungslast/des Vermieters bei Mieterhöhung über Mittelwert des Berliner Mietspiegels; Orientierungshilfe/des Berliner Mietspiegels als Spanneneinordnungsmerkmal; Spanneneinordnung/Orientierungshilfe
Leitsatz
1. Im Zustimmungsprozeß muß der klagende Vermieter - jedenfalls nach substantiiertem Bestreiten des Mieters - darlegen, daß und welche wohnwerterhöhende Merkmale vorliegen, die eine Eingruppierung der Wohnung in der oberen Spanne des Mietspiegelfeldes rechtfertigen.
2. Die Orientierungshilfe des Berliner Mietspiegels ist grundsätzlich ein taugliches Mittel zur Einordnung der Wohnung in den Spannenbereich des Mietspiegelfeldes.
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