Urteil Berliner Mietspiegel
Schlagworte
Berliner Mietspiegel; Orientierungshilfe - beheiztes Treppenhaus -; Mieterhöhung; Orientierungshilfe; Wohnanlage; verstärkte Elektrosteigeleitung als wohnwerterhöhendes Merkmal; Elektrosteigeleitung; verstärkte als wohnwerterhöhendes Merkmal; beheiztes Treppenhaus; kein wohnwerterhöhendes Merkmal; Wertverbesserungszuschlag; Bestandteil der Ausgangsmiete; Treppenhaus (beheiztes) kein wohnwerterhöhendes Merkmal; Ausgangsmiete; Wertverbesserungszuschlag als Bestandteil; Modernisierungszuschlag; als Bestandteil der Ausgangsmiete (Mieterhöhung)
Leitsätze
1. Ein beheiztes Treppenhaus ist kein wohnwerterhöhendes Merkmal im Sinne des § 2 MHG.
2. Auch Modernisierungen zählen als wohnwerterhöhendes Merkmal, selbst wenn für sie ein Wertverbesserungszuschlag gezahlt wird.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?