Urteil Berliner Mietspiegel


Schlagworte

Berliner Mietspiegel; Mittelwert; ortsübliche Vergleichsmiete; Mieterhöhung; Orientierungshilfe; Darlegungslast; des Vermieters bei Mieterhöhung über den Mittelwert des Berliner Mietspiegels; Fliesen; wohnwerterhöhendes Merkmal; Bad; Fliesen als wohnwerterhöhendes Merkmal; nicht beheizbar als wohnwertminderndes Merkmal; Wohnräume; zweite Loggia als wohnwerterhöhendes Merkmal; zweiter Balkon als wohnwerterhöhendes Merkmal; Loggia; als wohnwerterhöhendes Merkmal; Balkon

Leitsatz

Die eventuellen Ungereimtheiten führen nicht schlechthin zu einer völligen Unbrauchbarkeit des Berliner Mietspiegels zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete; sie sind vielmehr im Einzelfall zu berücksichtigen.

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